Bewerbungsunterlagen für inländische Studierende

Bitte laden Sie folgende Unterlagen jeweils als eine PDF-Datei unter dem entsprechenden Punkt im Bewerbungsportal hoch.

Es werden keine anderen Datei-Formate akzeptiert.

Benennen Sie die Dateien bitte eindeutig. (z. B. Imma; Gutachten von xxx)

Informieren Sie sich bitte auch in den FAQ.


  1. Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung nach § 9 BAföG für das Sommersemester 2023 mit Angabe der bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester sowie des Studiengangs und Studienfaches/-fächer.

    Informationen zu den Corona-Semestern lesen Sie bitte in den FAQ nach.

    Achtung! Bewerbungen mit Studienbescheinigungen ohne Angabe der bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester sowie des Studiengangs und -faches können nicht berücksichtigt werden!

     
  2. Tabellarischer Lebenslauf (mit vollständigem Bildungsweg z. B. 10.2008 bis 09.2010 Studium Soziale Arbeit an der ASH)
  3. Nachweise über soziales/gesellschaftspolitisches/ehrenamtliches Engagement (z.B. in Schüler*innenvertretung, politischen Gruppen, Parteien, Vereinen etc. durch Bestätigungsschreiben, Veranstaltungsprogramme etc. aus denen ihr Engagement hervorgeht/bestätigt wird)
  4. ein Gutachten von Lehrer*innen oder Hochschullehrer*innen (sie müssen nicht promoviert sein) oder weiteren Personen (Vereine, Verbände), die Aussagen zu Ihrer Leistungsfähigkeit/Studierfähigkeit machen können (es gibt keine Vorlage)
  5. (Fach-)Abiturzeugnis  bzw. BA-Abschlusszeugnis (für MA-Bewerbungen)

    Wenn Sie sich für ein Master-Stipendium bewerben und das Bachelor-Abschlusszeugnis aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und deren Auswirkungen noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Transcript of Records und Bestätigung, dass Sie Ihr Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben (inkl. Note der Bachelor-Arbeit). Das Bachelor-Abschlusszeugnis können Sie dann bis zum 01.05.2023 nachreichen.
  6. Alle vorliegenden Leistungsnachweise/Zwischenzeugnisse (Studium)/ Abschlusszeugnisse (z. B. Ausbildungen; chronologisch geordnet in einer pdf-Datei; falls vorhanden)
  7. Auszug aus der Studienordnung, aus dem die Regelstudienzeit für Ihr Studium hervorgeht
  8. BAföG-Bescheid (falls vorhanden) für das Studium, für das Sie sich bewerben
  9. Personalausweis oder Pass
  10. Aufenthaltstitel oder Visum für Deutschland (wenn Sie Staatsbürger*in eines Nicht-EU-Landes sind) - eine Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus

    Sollte Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen sein und sollten Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund von Verzögerungen im Amt nicht erhalten können, so reichen Sie bitte ihren zuletzt erhaltenen (=aktuellsten) Aufenthaltstitel ein. Eine Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus. Einen gültigen Aufenthaltstitel müssten Sie dann spätestens bis zum 01.10.2023 einreichen.
  11. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau; falls Sie keine*e Muttersprachler*in sind. (Auch wenn Sie Ihr Studium in englischer Sprache absolvieren, ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich.)

    Wenn Sie den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf B2-Niveau aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und deren Auswirkungen nicht erbringen können, ist auch ein aktuelles Sprachzeugnis (B1) und ein Nachweis über die Teilnahme an einem B2-Sprachkurs ausreichend, der noch läuft, unterbrochen wurde oder aufgrund der derzeitigen Situation verschoben wurde.

    Alternativ erläutern Sie bitte Ihre bisherigen Sprachkenntnisse in einer Selbstauskunft.