Auswahlverfahren

Förderkriterien und Stipendienarten

Gemäß des Ziels der RLS fördert das Studienwerk Studierende und Promovierende, die sich durch hohe fachliche Leistungen sowie durch ein aktuelles ausgeprägtes gesellschaftliches und soziales Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung auszeichnen.

Das Studienwerk zielt auf den Ausgleich sozialer, politischer oder geschlechtlicher Benachteiligung; bei vergleichbaren Leistungen und vergleichbarem Engagement werden daher Frauen, sozial Bedürftige und Menschen mit Behinderungen bevorzugt. Studierende und Promovierende naturwissenschaftlicher, technischer und ingenieurwissenschaftlicher Disziplinen sowie Studierende der Verwaltungswissenschaft werden ausdrücklich zu einer Bewerbung ermutigt.

Was Sie über das Auswahlverfahren wissen müssen
  • Das Bewerbungsportal öffnet frühestens ab Ende Februar bzw. Ende August
  • werden keine Eingangsbestätigungen verschickt
  • Es werden keine Bewerbungen per e-mail oder per Post angenommen
  • Nur vollständige Bewerbungen können abgeschickt und in das Auswahlverfahren aufgenommen werden
  • Bewerbungsfristen:
    1. April für Förderbeginn 1. Oktober desselben Jahres
    1. Oktober für Förderbeginn 1. April des darauf folgenden Jahres

Wie erfolgt die Auswahl der Stipendiat*innen

Die Auswahl der Stipendiat*innen für die Rosa-Luxemburg-Stiftung erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren.

Die Vorauswahlen werden durch Referent*innen des Studienwerks vorgenommen, die Vorschläge für die Förderung unterbreiten. Diese werden in einer Online-Vorauswahl der Ausschussmitglieder (dem sog. Clearing) bestätigt.

Für die Förderung vorgeschlagene Bewerber*innen gehen dann in die Begutachtung durch Vertrauensdozent*innen bzw. Fachgutachter*innen (Doktorand*innen). Bewerber*innen, die beim Clearing für eine Begutachtung ausgewählt wurden, erhalten diese Einladungen durch das Studienwerk per E-Mail (zwischen Mitte April und Mitte August bzw. zwischen Mitte Oktober und Mitte Februar).

In zwei parallelen Ausschüssen (für Studierende und Doktoranden) wird dann zweimal im Jahr (Anfang März bzw. Anfang September) über die Stipendienvergabe entschieden. Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus Vertrauensdozent*innen, Stipendiat*innen, bzw. ehemaligen Stipendiat*innen, die jeweils durch ihre Gremien gewählt werden, sowie vom Vorstand nominierte haupt- und ehrenamtliche Vertreter*innen der Stiftung.

Die Entscheidungen der beiden Auswahlgremien sind bindend. 

Wann erfolgt der Versand der Antworten

Informationen über die Ergebnisse werden nach dem Online-Clearing, bzw. nach Abschluss des Auswahlverfahrens per E-Mail verschickt.

Alle neu aufgenommenen Stipendiat*innen werden zum obligatorischen Einführungsseminar eingeladen. Die nächsten Termine sind folgende:

  • 13.-15. April 2023
  • 12.-14. Oktober 2023
  • 11.-13. April 2024
  • 10.-12. Oktober 2024